Extremismus

Gegen Rechtsextremismus: HelpLine NRW und Aktiv gegen rechte Gewalt


Zentrale Anlauf- und Informationsstelle 



In NRW gibt es eine zentrale Anlauf- und Informationsstelle gegen Rechtsextremismus - die HelpLine NRW. Hier bietet die Landesregierung über Nordrhein-Westfalen direkt Hilfe gegen rechte Gewalt und vermittelt individuelle Hilfe und Ansprechpartner vor Ort. Auch Aussteigewillige, die raus wollen aus der rechtsextremistischen Szene, erhalten wichtige Tipps und direkte Hilfe.

Die HelpLine NRW ist für Aussteigewillige und Betroffene unter der Telefonnummer 0211 837-1001 montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Alle Anrufe werden vertraulich behandelt.



Verhaltenstipps bei rechter Gewalt



Wie kann ich mich gegen Angriffe aus der rechtsextremistischen Szene schützen? Was soll ich tun, wenn ich mit rechtsextremistischen Parolen oder Gewalt in Bus oder Straßenbahn konfrontiert werde? Wie kann ich Gewaltopfern am besten helfen?

Wenn Sie im Alltag (z.B. in der Straßenbahn, im Bus oder auf der Straße) mit rechtsextremistischer Gewalt oder Parolen konfrontiert werden, gilt es schnell zu handeln, um sich selbst sowie die Opfer zu schützen. Grundsätzlich gilt, so schnell wie möglich über den Notruf (110) die Polizei zu alarmieren. Da dies aber nicht immer sofort möglich ist, helfen Verhaltenstipps, diese Situationen zu "meistern"."Nein" sagen gegen Rechts , Meinung sagen und engagieren. Jede Stimme gegen Rechtsextremismus hilft, unsere Demokratie zu stärken und Stellung für eine menschliche und verantwortungsbewusste Gesellschaft zu beziehen. Zivilcourage und Engagement sind wichtige Bausteine unseres gesellschaftlichen und politischen Lebens in NRW.

Informationen für ein mögliches Engagement "gegen Rechts" sowie viele übergreifende Angebote zum Thema "Rechtsextremismus" und "Diskriminierung" gibt es im Internet:


Einen guten Überblick über Webangebote finden Sie unter www.andi.nrw.de sowie unter www.nrwgegendiskriminierung.de.


Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt finden Hilfe und Beratung bei den Opferberatungsstellen BACK UP für Westfalen und OBR für das Rheinland.

Informationsmaterial erhalten Sie auch über Broschürenservice


Das rechtsextremistische Spektrum setzt sich aus sehr verschiedenen Gruppen und Organisationen zusammen, darunter Parteien, neonazistische Kameradschaften und gewaltbereite Gruppen.
Eine juristische Definition des Begriffes "Rechtsextremismus" existiert nicht, ebenso wenig eine in der soziologischen oder politologischen Diskussion allgemein anerkannte. Hinzu kommt, dass der Rechtsextremismus kein einheitliches, ideologisch geschlossenes Phänomen ist, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Strömungen, ideologischer Ausrichtungen und Organisationsformen umfasst.
Gleichwohl ist es beispielsweise möglich, rechtsextremistische Ideologie inhaltlich durch Darstellung der wesentlichen Merkmale zu beschreiben:
  • Nationalismus Wahrung und Stärkung der eigenen Nation als oberster alles dominierender Grundsatz (übersteigerter, völkisch fundierter Nationalismus, Auffassung eigener Überlegenheit).
  • Autoritarismus Überbetonung staatlicher Autorität gegenüber der Gesellschaft mit Idealisierung hierarchischer Strukturen (auch fehlende innerorganisatorische Demokratie).
  • Antipluralismus Unterwerfung und Bekämpfung individueller oder gruppenspezifischer Interessen zugunsten der "Volksgemeinschaft", Ablehnung von Interessenverbänden (Identität von Regierung und Volk).
  • Ideologie der Ungleichwertigkeit Ausgrenzung/Abwertung nicht zur Eigengruppe gehörender Menschen; biologistisches Weltbild (Rassismus/Ausländerfeindlichkeit, Betonung angeblich "natürlicher Hierarchien" und des Rechts des Stärkeren). 

Codes und Symbole

Rechte verwenden Codes und Symbole, um ihre Gesinnung untereinander und in der Öffentlichkeit zur Schau zu stellen. Das machen sie mit bildlichen Darstellungen wie dem Hakenkreuz oder der Doppelsigrune. Dazu zählen aber auch typische Grüße und Parolen, Bilder oder Büsten von Adolf Hitler. 

Diese "Kennzeichen" dürfen nicht "verwendet" werden: Bilder dürfen weder als Tattoo noch als Aufnäher getragen, Sprüche weder geschrieben noch gerufen werden – sie dürfen weder hör- noch sichtbar sein. Also dürfen Kennzeichen auch nicht in Internetseiten eingebunden oder auf einen Anrufbeantworter aufgenommen werden. Und weil es einfach wäre, z. B. das Hakenkreuz etwas abzuwandeln, darf ein Rechter auch ein zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen wie ein umgedrehtes Hakenkreuz nicht verwenden. 

Verbotene Kennzeichen dürfen in der Öffentlichkeit ebenfalls nicht weitergegeben werden, also an beliebige Dritte. Dieses "Verbreiten" meint also nicht nur Flugblatt-Aktionen, sondern auch das Anschlagen von Plakaten oder das Vorführen von Filmen, CDs und Bildern. 

Das heißt: Strafbar ist nicht nur das Schmieren eines Hakenkreuzes an die Hauswand. Strafbar macht sich auch, wer Zeitschriften, Aufkleber oder Internetseiten mit solchen Symbolen herstellt oder dabei hilft. Ebenso ist es zum Beispiel strafbar, Plakate mit Hakenkreuzen zu liefern, sich liefern zu lassen, zu lagern oder im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Symbole - strafbar oder erlaubt?

Abbildung Hakenkreuz

Hakenkreuz (Swastika, Sonnenrad)

Ursprung: vermutlich 3000 v. Chr. und in fast allen Teilen der Welt als religiöses Symbol des "vollkommenen Lebens". Im Nationalsozialismus Symbol der NSDAP.
In allen Variationen strafbar
Abbildung verändertes Hakenkreuz

Verändertes Hakenkreuz (Swastika, Sonnenrad)

Ursprung: Als "Lauburu" ("vier Köpfe") ein von den Basken verwendetes Symbol. Wird auch als Variante des Hakenkreuzes verwendet.
Strafbar
Abbildung negatives Hakenkreuz

Hakenkreuz negativ

Variante des Hakenkreuzes. Verwendung nach dem Nationalsozialismus: Symbol der verbotenen Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationaler Aktivisten (ANS/NA).
Strafbar
Abbildung Odalrune

Odalrune

Ursprung: ca. 200 – 500 n. Chr., 24. Schriftzeichen der Germanen. Bedeutung: Besitz, Erbe; heute: Blut und Boden. Im Nationalsozialismus Symbol der 7. SS-Freiwilligen-Gebirgs-Division "Prinz Eugen", der Hitlerjugend und des Rasse- und Siedlungshauptamtes, danach auch Symbol der verbotenen Wiking-Jugend und des verbotenen Bundes Nationaler Studenten. Ähnelt dem Dienstrang-Abzeichen des Hauptfeldwebels auf der Bundeswehr-Uniform.
Bei Zivilpersonen auch ohne Hinweis auf verbotene Organisationen strafbar
Abbildung Keltenkreuz

Keltenkreuz

Ursprung: Element der frühmittelalterlichen und mittelalterlichen religiösen Kunst im keltischen Sprachraum. Verwendung nach dem Nationalsozialismus: Symbol der verbotenen Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit (VSBD/PdA) und der "White-Power-Bewegung" in den USA.
Auch ohne Hinweis auf verbotene Organisationen und in jeder farblichen Darstellung strafbar
Abbildung Wolfsangel

Wolfsangel

Ursprung: 8. Jh., vermutlich Fanggerät für Wölfe. Verwendung im Nationalsozialismus: Symbol verschiedener militärischer Einheiten, später Symbol der verbotenen Jungen Front.
Nur in bestehenden Gemeinde- und Vereinswappen erlaubt, sonst strafbar
Abbildung Zivilabzeichen SA

Zivilabzeichen der SA

Symbol der Sturmabteilung der Nationalsozialisten.
Strafbar
Abbildung Sigrune

Sigrune

Symbol der verbotenen Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationaler Aktivisten (ANS/NA).
Strafbar
Abbildung Doppelsigrune

Doppelsigrune

Abzeichen der Waffen-SS. Wird heute auch im Rahmen des Schriftzuges "HASS" auf die Fingerknöchel tätowiert.
Strafbar
Abbildung Reichskriegsflagge

Reichskriegsflagge (1871 – 1921)

Kann bei Gefährdung des öffentlichen Friedens sichergestellt werden (z. B. wenn durch Beschlagnahmung der Flagge eine kritische Situation entschärft werden kann).
Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz (1935 – 1945) strafbar
Abbildung Totenkopf der Waffen-SS

Totenkopf der Waffen-SS

Das Symbol wurde auch schon von der Leibgarde des deutschen Kaisers Wilhelm II. benutzt. Verwendung im Nationalsozialismus: Symbol der SS-Totenkopfverbände ("Totenkopf-SS"). Oft kaum zu unterscheiden von einem "normalen" Totenkopf, kann daher angezeigt werden.
Im Zweifelsfall auch strafbar
Abbildung Gauabzeichen

Gauabzeichen/Gaudreieck

Angelehnt an die Abzeichen an der Uniform der Hitler-Jugend (HJ). Wird heute oft mit Städtenamen/Bundesländern verwendet.
Strafbar
Abbildung Abzeichen Nationale Liste

Nationale Liste

Abzeichen einer Untergliederung der verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP).
Strafbar
Abbildung zerschlagenes Hakenkreuz

Zerschlagenes Hakenkreuz

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2007 lässt die Verwendung dieses Symbols die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus eindeutig erkennen.
Nicht strafbar
Abbildung Hakenkreuz im Mülleimer

Hakenkreuz in Mülleimer

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2007 lässt die Verwendung dieses Symbols die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus eindeutig erkennen.
Nicht strafbar
Abbildung durchgestrichenes Hakenkreuz

Durchgestrichenes Hakenkreuz

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2007 lässt die Verwendung dieses Symbols die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus eindeutig erkennen.
Nicht strafbar


Verbotene Parolen

  • "Meine (unsere) Ehre heißt Treue" (Losung der SS, der "Schutzstaffel" der Nazis)
  • "Blut und Ehre" (Losung der Hitlerjugend HJ))
  • "Ein Volk, ein Reich, ein Führer" (verwendet im Zusammenhang mit dem "Anschluss" Österreichs an Nazi-Deutschland, angelehnt an "Ein Volk, ein Reich, ein Kaiser" von 1873)
  • "Rotfront verrecke" (gemeint ist hier der "Rote Frontkämpferbund" in der Weimarer Republik, den die Nazis gewaltsam beseitigen wollten)

Verbotene Grüße

  • Hitlergruß (ausgestreckter rechter Arm; im Nationalsozialismus auch "Deutscher Gruß" genannt)
  • "Sieg Heil!" (Parteitags- und Massenparole der Nazis)
  • "Heil Hitler!" (gesprochene Grußparole der Nazis)
  • "Mit deutschem Gruß" (briefliche Grußform der Nazis)

Die wichtigsten Paragrafen

Jeder hat das Recht, für seine politischen Ansichten einzutreten – auch wenn sie der Mehrheit nicht gefallen. Aber dieses Recht endet dort, wo der politische Friede insgesamt gefährdet, zu Hass und Gewalt aufgefordert und angestachelt wird.

Deshalb enthält das Strafgesetzbuch (StGB) Paragrafen, die es einem verbieten,
  • zur Durchsetzung seiner Ziele andere Menschen in ihrer Würde anzugreifen,
  • Falsches über die NS-Verbrechen zu behaupten oder
  • zu Hass und Gewalt aufzurufen.
Das soll verhindern, dass ein Klima entsteht, in dem Gewalt gegen einzelne Bevölkerungsgruppen oder ihre Ausgrenzung hingenommen wird. Folgende Paragrafen des Strafgesetzbuches sind in diesem Zusammenhang am wichtigsten. Sie werden auf den nächsten Seiten anhand verschiedener Beispiele vorgestellt:
  • Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB)
  • Volksverhetzung(§ 130 StGB)
Es gibt noch weitere Paragrafen, die zwar wichtig sind, sich aber in erster Linie an Polizei und Staatsanwaltschaften richten. Beispielsweise ist es natürlich strafbar, in einer verbotenen Partei oder Organisation mitzuarbeiten. 

Schwere Verbrechen wie Mord, Völkermord, schwere Körperverletzung und Brandstiftung werden nicht nur als solche mit Gefängnis bestraft. Es ist auch verboten, mit diesen Verbrechen zu drohen (z. B. ein Asylbewerberheim anzuzünden), zu solchen Taten anzuleiten (z. B. mit Bombenbastel-Anleitungen im Internet), sie öffentlich zu billigen oder zu belohnen. Das kann zum Beispiel durch sogenannte "Schriften" geschehen, womit aber nicht nur Flugblätter, sondern auch CDs, Videos und Fotos gemeint sind. Wer hiermit öffentlich Gewalt gegen Menschen verherrlicht, macht sich strafbar.

Volksverhetzung

Wer zu Hass und Gewalt gegen Bevölkerungsgruppen aufruft, macht sich strafbar. Man bezeichnet dies als "Volksverhetzung". Dabei ist es egal, ob durch öffentliche Reden, in Zeitschriften, auf Flugblättern oder Internetseiten Hass gegen eine religiöse oder ethnische Gruppe geschürt wird. Richter bestrafen auch denjenigen, der Teilen der Bevölkerung ihre Menschenwürde abspricht, sie beschimpft oder Falsches über sie behauptet. 

Außerdem darf kein Mensch Unwahrheiten über die Verbrechen der Nazis verbreiten, indem er beispielsweise die Konzentrationslager leugnet oder die Zahl der Opfer (sechs Millionen) wesentlich verringert. Auch das öffentliche Verherrlichen ist strafbar. Denn die Opfer werden verhöhnt, wenn Nazi-Gewalt angepriesen bzw. gerechtfertigt wird oder öffentliche Ehre gegenüber den Nazi-Oberen, die diese Taten angeordnet haben, bekundet wird. 

Wer ganze Gruppen gegeneinander aufhetzt oder als weniger wert bezeichnet, gefährdet den öffentlichen Frieden. Deshalb sind solche Äußerungen auch durch das Recht auf Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt. Dennoch muss man genau hinhören: Die Menschenwürde wird noch nicht angegriffen, wenn zu jemandem "Du Arschloch" gesagt wird. Das ist eine Beleidigung, aber keine Volksverhetzung. 

Wenn jemand in der Fußgängerzone steht und "Ausländer raus" schreit, ist das nicht immer eine Volksverhetzung. Wenn Rechte die Parole "Ausländer raus" bei einer Demo vor einem Asylbewerberheim rufen, dann ist klar: Das ist Volksverhetzung, da sie zum Hass gegen die dort lebenden Bewohner aufrufen.
Volksverhetzung kann es nur in der Öffentlichkeit geben, nicht im privaten Gespräch. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Wer eine Hetzschrift auch nur einem einzigen Jugendlichen unter 18 Jahre gibt oder zugänglich macht, wird bereits bestraft.


Strafe trotz Meinungsfreiheit?

Warum soll jemand bestraft werden, der Nazi-Parolen brüllt? Hat nicht jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern?

Jeder darf seine Meinung frei äußern. Das stimmt. Aber nur – auch das steht im Grundgesetz – solange er nicht die Rechte anderer dabei "schwer verletzt" oder gegen die "verfassungsmäßige Ordnung" verstößt.

Nicht jede gemeine Aussage über eine andere Person verletzt sie "schwer" in ihrer Ehre: Man darf über andere überspitzt kritisch oder polemisch sprechen. Wenn aber bei einer herabsetzenden Äußerung nicht mehr die "Auseinandersetzung in der Sache", sondern die Verleumdung einer Person im Vordergrund steht, ist das nicht mehr erlaubt. Die Gerichte müssen deshalb abwägen, ob eine Äußerung noch von der Meinungs- oder Kunstfreiheit gedeckt ist. Das ist nicht immer einfach.

Einfach ist es, wenn es z. B. bei der "Volksverhetzung" darum geht, dass die Menschenwürde eines anderen angegriffen wird. Der Leitsatz des Grundgesetzes lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Und die ist immer mehr wert als das Recht auf Meinungsfreiheit.


Ein geschlossenes theoretisches System ist im Rechtsextremismus nicht vorhanden. Gleichwohl finden sich in der politischen Argumentation sämtlicher rechtsextremistischer Organisationen/Gruppierungen gemeinsame Begriffe.
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Die wichtigsten rechtsextremistischen Parteien sind in Nordrhein-Westfalen die 'Nationaldemokratische Partei Deutschlands' (NPD) und die 'Deutsche Volksunion' (DVU).
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Die heutige Neonazi-Szene steht in der Tradition des historischen Nationalsozialismus mit seinem Elite- und Führerprinzip.
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Sie versteht sich als Protest, als Opposition zur Gesellschaft. Als Ausdruck ihres Protests hat die Skinhead-Bewegung eigene "Standards" entwickelt wie zum Beispiel Kleidungsaccessoires, Kommunikationsmittel (Fanzines) und als Hauptmerkmal ihren eigenen Musikstil.
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Die Neue Rechte ist eine in den 60er Jahren in Anlehnung an die französische "Nouvelle Droite" und ihren Vordenker Alain de Benoist entstandene geistig-politische Strömung, die sich als "Gegenmodell" zur Studentenbewegung von 1968, der Neuen Linken, verstand.
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Ziel des Revisionismus ist es, die Geschichtsschreibung über die Zeit des Nationalsozialismus zu widerlegen und dadurch langfristig die nationalsozialistische Ideologie zu rehabilitieren.
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