Montag, 21. August 2017

ABZOCKE BEI KAFFEEFAHRTEN




Geldgewinne, Geschenke, gutes Essen und weitere Attraktionen vor Ort – mit den immer gleichen Versprechen werden meist ältere Menschen zur Teilnahme an einer Tagestour gelockt. Doch hinter der preiswerten Fahrt ins Grüne verbirgt sich oft eine als Kaffeefahrt getarnte Verkaufstour.

Auf keinen Fall sollten Teilnehmer einer solchen Fahrt sich bei einer solchen Veranstaltung im Hinterzimmer dazu verleiten lassen, etwas zu unterschreiben oder gleich das Portemonnaie zu zücken. Das Geld ist dann oft weg, auch wenn der Kaufvertrag hinterher widerrufen wird. Wie Teilnehmer auf falsche Versprechen nicht hereinfallen und gegen unseriöse Verkaufsstrategien vorgehen können, dazu geben die Verbraucherzentrale NRW und die Polizei Nordrhein-Westfalen hilfreiche Tipps:


  • Nette Einladung nur schöner Schein: Preiswerten Touren mit vielen Extras sollte man stets misstrauisch begegnen! Sinnvoll ist es, das Angebot zu einer Kaffeefahrt und besonders das Kleingedruckte vor der Buchung sorgfältig zu lesen. Sämtliche Kosten – auch zusätzliche Extras – und sonstige Teilnahmebedingungen sollten vorher zusammengetragen und geprüft werden. Bei Ungereimtheiten am besten Angehörige, Betreuer oder die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale NRW um Rat fragen. Im Zweifel sollten Interessenten besser zu Hause bleiben.

  • Gerissene Verkaufstaktik: Veranstalter von Kaffeefahrten haben nichts zu verschenken, sondern treiben mit Rentnern und Pensionären ein für sie einträgliches Spiel und mit den ermittelten Adressdaten zusätzlich noch einen regen Handel. Ihre Verkaufsveranstaltung findet meist in einem abgelegenen Lokal statt, damit möglichst niemand zu einem interessanteren Ort entschwindet. Während einer mehrstündigen Präsentation werden Teilnehmer von geschulten Verkäufern geschickt zum Kauf von zweifelhaften Gesundheitspräparaten, Rheumadecken, Werkzeug oder Küchengeräten zu völlig überzogenen Preisen animiert. Verläuft das Geschäft nicht so einträglich wie erhofft, werden potenzielle Käufer oft aggressiv von den Verkäufern bedrängt. 

  • Teilnahme und Kauf kein Zwang: Gäste einer Verkaufsveranstaltung können sich jedoch durchaus während der Warenpräsentation absetzen und bis zur Rückfahrt etwas anderes unternehmen. Sie haben dennoch einen Anspruch auf sämtliche Leistungen – etwa Verpflegung und Rücktransport –, die sie gebucht und bezahlt haben. Sie müssen auch nichts kaufen. Falls Teilnehmer daran gehindert werden, den Veranstaltungsraum zu verlassen, sie womöglich sogar bedroht werden, sollte sich niemand scheuen, die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen und Anzeige wegen Nötigung zu erstatten. Hilfreich ist es bei Problemen, vorsorglich die Namen des Busunternehmers und des Fahrers sowie das Kennzeichen des Busses für eine Beschwerde zu notieren.

  • Unterschrift und Anzahlung tabu: Sinnvoller ist es, Kaufvertrag und Werbematerial mitzunehmen, um den Vertrag in Ruhe zu prüfen sowie Preis und Qualität mit anderen Waren zu vergleichen. Höchste Vorsicht ist geboten bei Anbietern, die in ihren Unterlagen lediglich eine Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland angeben. In solchen Fällen ist eine rechtliche Verfolgung meistens aussichtslos.

  • Widerrufs- und Rückgaberecht: Wird ein Warenkauf im Nachhinein bereut, weil der Preis der neuen Heizdecke zu hoch erscheint oder Zweifel an der angepriesenen Wunderwirkung von Fitness-Pillen aufkommen, kann ein Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung ohne Begründung vom Kaufvertrag Abstand nehmen. Käufer sollten bei der Aushändigung eines Vertrages stets auf das Datum achten. Unseriöse Anbieter versuchen oft, das 14-tägige Widerrufsrecht durch Zurückdatierung auszuhebeln. Wichtig ist auch, dass der Name der Firma, einer verantwortlichen Person und die Anschrift – nicht nur ein Postfach – im Kaufvertrag angegeben sind. 



Weitere Auskünfte
 
zu dubios erscheinenden Bustouren enthält ein gemeinsames Info der Verbraucherzentrale NRW und der Polizei Nordrhein-Westfalen

Den kostenlosen Präventionstipp und persönliche Hilfe gibt’s in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW und bei den Kriminalkommissariaten Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei NRW.