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| Bild: matttilda - Fotolia.com |
(dpa)
- Verbraucher in Deutschland sollen besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im
Internet und am Telefon geschützt werden. Die Koalition einigte sich auf ein
Regelungspaket, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) am Mittwoch in Berlin bestätigte. Es soll wohl
am 6. Februar im Kabinett beschlossen und nach der parlamentarischen Beratung
noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Der Entwurf
sieht der «Süddeutschen Zeitung» zufolge vor, dass am Telefon geschlossene
Gewinnspielverträge per Fax oder E-Mail bestätigt werden müssen. Erst dann
sollen sie wirksam sein. Zudem sollen Bürger stärker vor zweifelhaften Methoden
einiger Inkasso-Firmen geschützt werden. Diese versuchten immer wieder,
Forderungen einzutreiben, die gar nicht existierten, kritisierte der
Bundesverband der Verbraucherzentralen. Deshalb sollen sie künftig auf Anfrage
detailliert angeben, wie die Forderung und zusätzliche Gebühren zustande
gekommen sind. Auch sollen Inkasso-Unternehmen strenger beaufsichtigt werden,
hieß es.
Außerdem
will die Koalition teure Abmahnungen eindämmen. Anwälte sollen künftig privaten
Internetnutzern für eine erste Abmahnung höchstens 155,30 Euro in Rechnung
stellen dürfen. Im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet haben
sich Abmahnungen zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Dabei geht es häufig
um illegal getauschte Musik, Filme oder Computerprogramme. Laut einer Umfrage
im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden bereits etwa 4,3 Millionen Menschen
im Alter über 14 Jahren mindestens einmal abgemahnt.
Die
Justizministerin hob hervor, es solle verhindert werden, dass Internetnutzern
schon bei geringen Verstößen hohe Abmahnkosten entstünden. Es bleibe aber
möglich, gegen verbotenes Herunterladen von Daten vorzugehen.
Verbraucherschützer
und Opposition kritisierten die Pläne, die ihnen nicht weit genug gingen. Unter
anderem seien die Passagen zu Urheberrechtsverletzungen zu undeutlich
formuliert, sagte Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der
Verbraucherzentralen. Zudem sollten Abmahngebühren dafür bei 100 Euro anstatt
der vorgeschlagenen 150 Euro gedeckelt werden. Nicht nur Glücksspielverträge,
sondern auch andere telefonisch angebotene Verträge sollten immer erst
schriftlich bestätigt werden müssen, forderte er. Das Gesetz sei «nun wirklich
überfällig».
Auch die
verbraucherpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Elvira Drobinski-Weiß,
kritisierte den Gesetzentwurf als «Kniefall vor der Abmahnindustrie».
Spezialisierte Anwälte erstellten Abmahnungen oft quasi automatisiert und
hätten somit selbst nur geringe Kosten. Eine Obergrenze von weniger als 100
Euro für Abmahn-Gebühren wäre daher ein «angemessener Kompromiss» gewesen,
erklärte Drobinski-Weiß.
Parteifreunde
von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßten dagegen den
Entwurf. «Urheberrechtsverletzungen sind zwar keine Kavaliersdelikte, Abzocke
mit Abmahngebühren ist aber ebenso wenig akzeptabel», erklärte der
FDP-Bundestagsabgeordnete Erik Schweickert. Daher sollten Abmahngebühren gegen
privaten Internetnutzer bei einer einmaligen Urheberrechtsverletzung gedeckelt
werden.
