Verärgert zeigten sich die Minister und Senatoren über das „Nein“ der Bundesregierung zu einem NPD-Verbotsantrag.
1. NPD-Verbot
Die Entscheidung der Bundesregierung ist gefallen, sie hat sich gegen einen neuen
NPD-Verbotsantrag entschieden. Es bleibt die Frage zurück, was schwerer wiegt:
Die Art und Weise, wie diese Entscheidung nach monatelangem Zaudern und Lavieren
gefallen ist, oder die Entscheidung selbst? Fakt ist: Die Entscheidung der Bundesregierung ist ein verheerendes Zeichen für
unsere Demokratie, vor allem gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern. Der
Kampf gegen den Rechtsextremismus muss auf allen politischen und gesellschaftlichen
Ebenen entschieden fortgeführt werden.
Deshalb wäre es so wichtig gewesen, dass neben dem Bundesrat auch die Bundesregierung
für ein Verbot der rechtextremistischen NPD eintritt. Eine einheitliche Haltung
aller drei Verfassungsorgane hätte ein klares Zeichen der Entschlossenheit im
Kampf gegen aggressive Rechtsextremisten gesetzt.
Diese Chance ist nun vertan. Es wäre ein schwerer Schlag ins Kontor aller Demokraten,
wenn sich der Bundestag nun ebenfalls gegen ein Verbotsverfahren entscheiden
würde.
Wir fordern deshalb den Bundestag ausdrücklich dazu auf, die Länder im Kampf gegen
den Rechtsextremismus ohne Vorbehalte zu unterstützen.
2. Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden
Die aktuellen Entwicklungen insbesondere im gewaltbereiten Salafismus und
Rechtsextremismus zeigen: Für unsere Sicherheitsbehörden gilt weiterhin das Gebot
höchster Wachsamkeit.
Wir fordern daher einen zügigen Ausbau der partnerschaftlichen Zusammenarbeit
von Bund und Ländern im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum.
Es gilt, schnellstmöglich ein tragfähiges Gerüst für eine effektive Zusammenarbeit
zu schaffen. Dies impliziert auch eine räumliche Zusammenlegung der Gemeinsamen
Zentren an einem Standort.
Ein moderner Verfassungsschutz muss einen besseren Austausch zwischen den
Behörden sicherstellen. Um von der Gesellschaft akzeptiert zu werden, muss er außerdem
transparent und nachvollziehbar sein. Nur so kann das dringend notwendige
Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger zurück gewonnen werden.
Bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes
fordern wir vom Bund mehr Tempo. Noch immer fehlen auf Bundesebene
ausreichende Regelungen für einen verpflichtenden Informationsaustausch
zwischen Bundes- und Landesbehörden und für die angekündigte Stärkung der Koordinierungsfunktion
des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Diese muss dann in
der Praxis auch gelebt werden: Nur durch eine engere Zusammenarbeit der Behörden
von Bund und Ländern kann es gelingen, den Menschen das Vertrauen in den
Verfassungsschutz zurückzugeben. Die Informationsübermittlung darf dabei keine
"Einbahnstraße in Richtung Bund" darstellen. Vielmehr ist das Bundesamt für Verfassungsschutz
aufgerufen, den Informationsfluss zu koordinieren und seinerseits die
Länder über relevante Nachrichten und Ergebnisse eigener Informationsauswertung
zu unterrichten.
3. Mindestspeicherdauer
Cybercrime ist die Kriminalität von heute
Die Bedeutung des Internets als Mittel, um Straftaten vorzubereiten, zu koordinieren und zu begehen, hat deutlich zugenommen. Das ist kein neuer Trend, sondern eine seit vielen Jahren anhaltende Einwicklung. Seit dem Wegfall der Mindestspeicherdauer für Daten aus Telefon- und Internetverkehr klafft eine erhebliche Sicherheitslücke, die es unseren Sicherheitsbehörden in vielen Fällen unmöglich macht, Straftaten zu verfolgen und zu ahnden. Die Palette reicht von Terrorismus und Mord bis hin zu Menschenhandel, Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Minderjährigen. Viele dieser Verbrechen können nicht aufgeklärt werden, weil die Bundesregierung es nicht schafft, eine verfassungskonforme Regelung zur Mindestspeicherdauer auf den Weg zu bringen. Die Täter profitieren vom Streit zwischen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesinnenminister Friedrich. Dieser Konflikt dauert bereits drei Jahre. Das ist unerträglich, besonders für die Opfer. Wir fordern im Sinne der Opfer eine schnellstmögliche bundesgesetzliche Regelung, damit die bestehende Sicherheitslücke endlich geschlossen wird.
Die Bedeutung des Internets als Mittel, um Straftaten vorzubereiten, zu koordinieren und zu begehen, hat deutlich zugenommen. Das ist kein neuer Trend, sondern eine seit vielen Jahren anhaltende Einwicklung. Seit dem Wegfall der Mindestspeicherdauer für Daten aus Telefon- und Internetverkehr klafft eine erhebliche Sicherheitslücke, die es unseren Sicherheitsbehörden in vielen Fällen unmöglich macht, Straftaten zu verfolgen und zu ahnden. Die Palette reicht von Terrorismus und Mord bis hin zu Menschenhandel, Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Minderjährigen. Viele dieser Verbrechen können nicht aufgeklärt werden, weil die Bundesregierung es nicht schafft, eine verfassungskonforme Regelung zur Mindestspeicherdauer auf den Weg zu bringen. Die Täter profitieren vom Streit zwischen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesinnenminister Friedrich. Dieser Konflikt dauert bereits drei Jahre. Das ist unerträglich, besonders für die Opfer. Wir fordern im Sinne der Opfer eine schnellstmögliche bundesgesetzliche Regelung, damit die bestehende Sicherheitslücke endlich geschlossen wird.
4. Kommunalfinanzen
In unseren Kommunen sind unsere Bürgerinnen und Bürger zu Hause, sie bilden
das Fundament des Staates
Dieses Fundament droht in finanzieller Hinsicht bereits seit vielen Jahren zu zerbröckeln. Wir als Ländervertreter tun alles in unserer Macht Stehende, um die kommunale Familie so gut es geht zu entlasten und die sich immer weiter drehende Abwärtsspirale zu stoppen. Einige Länder haben Programme aufgelegt, um schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfen dort zu leisten, wo die Not am größten ist. Das alleine reicht aber nicht. Denn der Hauptgrund für die finanzielle Misere unserer Kommunen sind die massiv angestiegenen Sozialausgaben. Die Kosten für Sozialleistungen fressen große Löcher in die kommunalen Haushalte und damit auch in die vorhandene Infrastruktur. Zwar ist es den SPD-geführten Ländern gelungen, dem Bund eine - schrittweise erfolgende - Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung abzuringen. Das war ein erster Schritt - nicht mehr. Wir erinnern die Bundesregierung an ihre Zusage im Rahmen der Einigung über den Fiskalpakt, Länder und Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu entlasten. Jetzt müssen den Worten Taten folgen. Es darf nicht weiter sein, dass der Bund Gesetze beschließt, für deren Finanzierung dann die Kommunen verantwortlich sind. Er wird damit seinem Teil in der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen nicht gerecht. Ein Bundesleistungsgesetz muss auf den Weg gebracht werden, mit dem eine vollständige Kostenübernahme des Bundes für die Eingliederungshilfe und damit eine substanzielle finanzielle Entlastung unserer Kommunen erreicht wird.
5. Armutsmigration
Seit der EU-Osterweiterung im Jahr 2007 gibt es einen vermehrten Zuzug von Menschen
aus Rumänien und Bulgarien
Sie kommen nicht nur als Fachkräfte, Studenten
oder Saisonarbeitnehmer. Wahr ist auch, dass es eine zunehmende Zahl von Armutswanderern
gibt, die aus schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen
fliehen und ihr Glück bei uns suchen. Dies stellt die betroffenen Kommunen vor große
Probleme. Diese Armutsmigration hat ihre Ursachen in den desolaten Lebensverhältnissen
der Menschen in ihren Heimatländern. Viele von ihnen sind Roma, die
in Bulgarien und Rumänien weiterhin einer untragbaren Diskriminierung ausgesetzt
sind.
Diese Menschen sind EU-Bürger, ihnen müssen in ihren Heimatstaaten menschenwürdige
Lebensverhältnisse gewährleistet werden. Dort ist eine zielgenaue Förderung
von Projekten in den Bereichen Bildung, Zugang zu Arbeit, Gesundheitsversorgung
und Wohnraum nötig. Daneben ist der Zugang zu sozialen Sicherungssystemen
unerlässlich.
Mit der Zustimmung zur EU-Osterweiterung ist vor allem auch eine Verantwortung
gegenüber diesen Staaten verbunden. Hier hat die Bundesregierung viel zu lange
überhaupt nicht reagiert und damit Tatsachen geschaffen. Leidtragende sind die Betroffenen
und die Kommunen. Der Bund ist schon lange und jetzt erst recht gefragt,
sich für die Einhaltung des Minderheitenschutzes einzusetzen. Er muss dafür sorgen,
dass europäische Fördermittel auch tatsächlich abgerufen werden, und dann auch
dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Wir müssen die Zustände in Bulgarien und Rumänien genauestens analysieren und
fordern hier den Bundesinnenminister auf, nicht untätig zu sein. Ein Dialog mit den
betroffenen Ländern ist dringend geboten. Dabei bieten wir der Bundesregierung unsere
Unterstützung an.
Maßnahmen in den Herkunftsländern können nur langfristig greifen. Wir müssen
deshalb dafür sorgen, dass diejenigen, die bereits hier sind, Unterstützung zur Integration
erhalten, um keine neuen soziale Brennpunkte zu schaffen. Dies betrifft vor
allem die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung.
Der Bund muss hier die Länder und Kommunen unterstützen.
6. Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
Trotz der bisherigen Altfallregelungen leben im Bundesgebiet noch immer mehr als
85.000 Menschen im Status der "Duldung"
Die bisherigen Stichtagsregelungen haben
sich damit als nicht geeignet erwiesen, das Problem der sogenannten "Kettenduldungen"
dauerhaft zu lösen.
Menschen, die jahrelang bei uns leben und längst Teil unserer Gesellschaft geworden
sind, brauchen endlich eine verlässliche Aufenthaltsperspektive. Viele der seit
Jahren Geduldeten sind gut integriert, ihre Kinder sind hier aufgewachsen und gehen
zur Schule.
Wir begrüßen den auf Initiative sozialdemokratisch und grün regierter Länder gefassten
Beschluss des Bundesrates, einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, mit
dem erreichte Integration zum Grund für eine Aufenthaltserlaubnis gemacht werden
soll. Davon sollen junge Menschen, die sich seit mindestens vier Jahren im Bundes
gebiet aufhalten und hier erfolgreich eine Ausbildung absolvieren sowie diejenigen
profitieren, die sich seit mindestens acht bzw. sechs Jahren im Bundesgebiet aufhalten
und sich auf sonstige Weise sozial und wirtschaftlich erfolgreich integriert haben.
Erleichterte Voraussetzungen im Hinblick auf die eigenständige Lebensunterhaltssicherung
sollen für Familien mit Kindern, Alleinerziehende mit kleinen Kindern, Studierende
und Auszubildende, alte und kranke Personen gelten. Wir setzen uns dafür
ein, dass diese Gesetzesinitiative auch die Zustimmung der Bundesregierung und
des Bundestages erhält.
