Beim
CEO-Fraud geben sich Täter - nach Sammlung jeglicher Art von Information über
das anzugreifende Unternehmen – beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) des
Unternehmens aus und veranlassen einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer
eines größeren Geldbetrages ins Ausland.
Die Täter
nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im
Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen.
Die Täter legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und
künftigen Investments. Für die Täter sind beispielsweise
E-Mail-Erreichbarkeiten von Interesse, da sie daraus die Systematik von
Erreichbarkeiten herleiten. Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre
Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben, stellen ebenfalls
eine wichtige Informationsquelle dar. Auf diese
Weise verschaffen sich die Täter das für den Betrug notwendige Insiderwissen
über das betreffende Unternehmen.
Die Täter
nehmen mit dem "ausgeforschten" Mitarbeiter Kontakt auf und geben
sich als Leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Dabei
fordern sie z.B. unter Hinweis auf eine angebliche Unternehmensübernahme oder
angeblich geänderter Kontoverbindungen den Transfer eines größeren Geldbetrages
auf Konten in China und Hong Kong, aber auch in osteuropäischen Staaten.
Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail oder Telefon, wobei E-Mail-Adressen verfälscht und Telefonnummern verschleiert werden.
Durch CEO-Fraud konnten Kriminelle in den letzten Monaten bereits mehrere Millionen Euro mit zum Teil gravierenden Folgen für das betroffene Unternehmen bzw. die getäuschten Mitarbeiter erbeuten. In einer Vielzahl von Fällen waren die Täter jedoch nicht erfolgreich, weil die kontaktierten Mitarbeiter aufmerksam waren und sich von den professionell vorgehenden Tätern nicht täuschen ließen.
Zum Schutz
vor der Betrugsmasche rät die Polizei:
- Achten Sie
darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und
was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren!
- Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein!
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens!
- Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung folgende Schritte durchgeführt werden:
1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
2. Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber
3. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
- Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle oder an das LKA!
- Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein!
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens!
- Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung folgende Schritte durchgeführt werden:
1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
2. Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber
3. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
- Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle oder an das LKA!
