Neue Betrugsmasche bei falschen Gewinnversprechen
Mit einer neuen perfiden Masche versuchen Betrüger
derzeit von ahnungslosen Bürgern mittels falscher Gewinnversprechen Geld zu
fordern. Für das Begleichen einer „Bearbeitungsgebühr“ sollen die Opfer Prepaid-Karten
wie Ukash oder Paysafecard erwerben, mit denen die Betrüger anschließend im Internet
auf Einkaufstour gehen. Das neue Informationsblatt „Abzocke durch falsche Gewinnversprechen“
der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes warnt vor dieser
neuen Betrugsmasche sowie anderen falschen Gewinnversprechen.
Sie melden sich zumeist per
Telefon - manchmal auch per E-Mail - bei ihren Opfern und behaupten, diese
hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder
anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer
„Bearbeitungsgebühr“ übergeben werden. Ihren Opfern geben die Täter klare
Zahlungsanweisungen: Sie fordern sie dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe
zu erwerben, zum Beispiel Ukash oder Paysafecard. Diese Karten gibt es als
Gutscheine in Tankstellen und Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Ukash-
beziehungsweise Paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle
Nummer. Dieser Zahlencode ist quasi Bargeld, denn wer ihn hat, kann damit im
Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer
bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.
Zielgruppe
sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus der Türkei agierenden
Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind in Gesprächsführung gut geschult
und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben
sie vor, im Auftrag von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen.
„Das Versprechen
angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten
Varianten anwenden“, erklärt Prof. Dr. Wolf Hammann, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention
der Länder und des Bundes. Die Methode sei immer die gleiche: Vor einer
Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu
erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen, kostenpflichtige Telefondienste
anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu
überhöhten Preisen angeboten wird. Der Vorsitzende der Polizeilichen
Kriminalprävention der Länder und
des Bundes warnt deshalb: „Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn
abzufordern!“ Die Polizei verrät, wie sich Bürgerinnen und Bürger schützen
können:
- Seien Sie vorsichtig bei Gewinnversprechen, insbesondere dann, wenn die Übergabe an Bedingungen geknüpft ist, zum Beispiel an das Zahlen einer Geldsumme, den Besuch einer Veranstaltung oder den Anruf eines kostenpflichtigen Telefondienstes!
- Werden Sie angerufen, stellen Sie gezielt Fragen an den Anrufer: Nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt, was genau Sie gewonnen haben!
- Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Rufnummer!
- Nehmen Sie nur Gewinne an, wenn Sie auch bewusst an einem Gewinnspiel – und zwar bei einem seriösen Unternehmen – teilgenommen haben. Ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals an eine Bedingung knüpfen, zum Beispiel an das Zahlen einer Gebühr oder die Teilnahme an einer Veranstaltung!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn abzufordern, d.h. keine Gebühren bezahlen oder kostenpflichtige Hotlines (Telefondienste) anrufen!
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder ähnliches!
Das Informationsblatt als kostenloser
Download ist hier erhältlich:
Weitere Informationen zum
Thema falsche Gewinnversprechen: