Ältere Menschen werden zunehmend von Straftätern angerufen, die sich als Polizeibeamte ausgeben. Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen augenscheinlich überzeugende Geschichten über aktuelle Straftaten erzählen und sie zum vermeintlichen Schutz ihres Eigentums auffordern, Geld oder Wertgegenstände auszuhändigen. Dabei erscheint auf dem Telefondisplay sogar die Notrufnummer 110.
Die falschen Polizeibeamten schildern z. B. die Festnahme ausländischer Einbruchsbanden, bei denen Listen möglicher Einbruchsopfer gefunden wurden. Sie fordern die Opfer auf, Wertgegenstände und Bargeld „vorübergehend“ und nur zum Schutz an einen vermeintlichen Kollegen zu übergeben.
Sie geben den Opfern vor, dass diese zur Mithilfe verpflichtet seien, um die „Täter“ festnehmen zu können. In manchen Fällen werden die Opfer dazu gebracht, ihr gesamtes Vermögen von der Bank nach Hause zu holen, da Bankangestellte zu den angeblichen Straftätern gehören sollen.
Durch mehrere, teils stundenlange Telefonanrufe erhöhen die Anrufer den psychischen Druck auf ihre Opfer. Sie fordern sie teilweise auf, nur noch über das Handy zu telefonieren. Die Telefonate dauern so lang an, bis Bargeld und Wertgegenstände an der Wohnungstür oder auf der Straße übergeben oder an einem vereinbarten Ort abgelegt wurden.
Im Telefondisplay erscheint die Nummer der Polizei oder einer anderen Behörde
Über ausländische Telefondienstanbieter sind die Täter in der Lage, jede beliebige Rufnummer im Display des Angerufenen einzublenden. Die Nummer auf dem Telefondisplay liefert daher lediglich einen Anhaltspunkt, wer der Anrufer sein kann. Sie ist keineswegs eine sichere Identifikationsmöglichkeit.
Wenn Sie selbst angerufen werden:
Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Notrufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay.
- Gibt sich der Anrufer als
Polizeibeamter/-beamtin aus, lassen Sie
sich den Namen nennen und rufen Sie Ihre
örtliche Polizeibehörde
an.
- Vergewissern Sie sich, ob es diesen Polizeibeamten/-beamtin gibt und wie er/sie erreichbar ist. - Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten. - Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu. Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen. Auch nicht Boten oder angeblichen Mitarbeitern der Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten. |
Falls Sie unter der Rufnummer 110 mit einer Vorwahlnummer angerufen werden, legen Sie auf und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie den Sachverhalt der Polizei.
Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.
Vorbeugungstipps für ältere Menschen zu weiteren Themen finden Sie in den Broschüren „Sicher Leben“ und „Sicher zu Hause“ und auf den Internetseiten des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter: www.polizei-beratung.de